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Wohnraum schaffen und mit Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau richtig Steuern sparen

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Die Anschaffung einer Mietwohnung als Kapitalanlage bleibt weiterhin interessant, trotz steigender Baukosten und Zinsen. 

Der Gesetzgeber möchte den Mietwohnungsneubau durch steuerliche Maßnahmen fördern. So können Baukosten schneller als Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch können gerade in den ersten Jahren nach Fertigstellung erhebliche Steuern gespart werden.

Üblicherweise wirken sich die Baukosten über die Abschreibung steuermindernd aus. Je nach Baujahr werden die Baukosten auf 33 bis 50 Jahre verteilt. Pro Jahr können so zwischen 2 % bis 3 % der Baukosten als Werbungskosten angesetzt werden. 

Um die Überlegung für Kapitalanleger die Anschaffung von Mietwohnungsneubau leichter zu entscheiden, gibt es zusätzlich zur oben erklärten regulären Abschreibung die Möglichkeit von Sonderabschreibungen. Diese betragen bis zu 5 % im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren. Damit lassen sich in den ersten vier Jahren nach Anschaffung oder Herstellung bis zu 20 % der Baukosten zusätzlich steuersparend berücksichtigen. 

Diese Regelung wurde zum 31.12.2021 abgeschafft. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde diese neu ins Leben gerufen für Neubauten ab dem 01.01.2023 und gilt für Bauanträge bis zum 31.12.2026. 

Um die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen zu können müssen bestimme Voraussetzungen erfüllt sein: 

  1. Die Wohnung muss dauerhaft bewohnt sein. Ferienwohnungen werden nicht gefördert. 
  2.  Die Wohnung muss zehn Jahre nach Anschaffung oder Herstellung ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet werden. Eine unentgeltliche Überlassung zum Beispiel an Angehörige oder eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist nicht erlaubt. 
  3. Die Baukosten für die Wohnung dürfen höchstens 4.800 € pro qm Wohnfläche betragen. Die genaue Berechnung der Wohnfläche kann den Bauunterlagen entnommen werden. 
  4. Ab 1.1.2023 muss die Wohnung die Voraussetzungen eines "Effizienzhaus 40" erfüllen. 

Für die Anschaffung von Eigentumswohnungen kann die Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Eigentumswohnung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben sein muss. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Sonderabschreibung nur für den Gebäudeanteil in Anspruch genommen werden kann. Daher ist der Anteil für den Grund- und Boden aus dem Kaufpreis heraus zu rechnen.  

Sind alle oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, ermittelt sich die Sonderabschreibung wie folgt: 

Anschaffungs- oder Herstellungskosten (maximal 2.500 EUR pro qm Wohnfläche) x 5 % = Sonderabschreibung 

Planen Sie die Anschaffung oder den Neubau einer Mietwohnung sprechen Sie uns gerne an. Wir berechnen für Sie, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung erfüllt sind und wie hoch die Sonderabschreibung ausfallen wird. 

 

Wünscht Sie sich einen Excel Rechner von uns, mit dem Sie die mögliche Sonderabschreibung und die Steuerersparnis für Ihre Investition in eine Mietwohnung einfach selbst ausrechen können, dann schreibt uns gerne per Email!

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