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Gewinn für beide Seiten: Steueroptimierte Gehaltsextras, die Mitarbeiter und Arbeitgeber begeistern 

Ein attraktives Gehalt allein reicht oft nicht aus, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an Ihr Unternehmen zu binden. Doch wie können Sie als Arbeitgeber zusätzliche Anreize schaffen? Eine Möglichkeit sind Gehaltsextras, die unabhängig von der eigentlichen Gehaltsabrechnung sind. Im folgenden Artikel möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Gehaltsextras Sie als Arbeitgeber anbieten können, die sowohl für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei sind, als auch für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Mehrwert bieten.

  1. Kinderbetreuung finanzieren

unbegrenzt bis zur Einschulung, zusätzlich zum Lohn.

 

  1. Kosten für Notbetreuung von Angehörigen: 600 Euro

Bis zu 600,-€ jährlich für die kurzfristige Notbetreuung von Kindern unter 14 Jahren oder von pflegebedürftigen Angehörigen des Mitarbeiters, wenn die kurzfristige Betreuung berufsbedingt veranlasst ist, weil Ihre Mitarbeiter eine Fortbildung besuchen oder wegen eines wichtigen Auftrags Überstunden machen.

 

  1. Betriebliche Gesundheitsvorsorge: 600 Euro pro Jahr

Bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei in die Gesundheit investieren z. B. für Rückenschulungen, Bewegungskurse, Entspannungstechniken, Tabakentwöhnung, Ernährungsberatung. Steuerfrei sind Angebote, wenn der Anbieter nachweist, dass die gesetzlichen Bedingungen nach 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz erfüllt werden.

 

  1. Arbeitsplatzbrille: bis zu 400 Euro plus X

Diese Kosten können Sie steuer- und sozialabgabenfrei übernehmen: Die Arbeitsplatzbrille muss ein Augen- oder Betriebsarzt anlässlich einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung verschreiben. (R 19.3 Abs. 2 Nr. 2 LStR 2021)

 

  1. Notfallbeihilfe: 600 Euro pro Jahr

Bis zu 600 Euro im Jahr können Sie Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei bei Krankheit, dem Tod naher Verwandter, Naturkatastrophen und anderen Unglücksfällen wie Feuer auszahlen. Bei der Beurteilung, ob ein solcher Notfall vorliegt, wird das Finanzamt auch die Einkommensverhältnisse und den Familienstand des Arbeitnehmers berücksichtigen.

 

  1. Erholungsbeihilfen: 156 Euro pro Jahr plus X

Einen Zuschuss können Sie Arbeitnehmern sozialabgabenfrei zum Erholungsurlaub geben, wenn sie den Zuschuss pauschal mit 25 % versteuern. Die Grenze liegt bei 156,-€ je Arbeitnehmer und Jahr und bis zu 104,-€ für den Ehegatten und 52,-€ je Kind.

 

  1. Gutscheine und Prepaid-Karten: 50 Euro im Monat z. B. “Tank- Gutschein“

Gutscheine erkennt das Finanzamt als steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezüge an — bis zu einer Grenze von 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Steuerfrei sind nur Gutscheine und Geldkarten, die begrenzt gültig sind.

 

  1. Kaffee und Brötchen — im kleinen Umfang

Speisen und Getränke zum Verzehr im Betrieb z.B. Obst und Kekse, Wasser, Tee und Kaffee. Eine Wertgrenze gibt es nicht. Auch eine Kombination aus Heißgetränken und unbelegten Backwaren zählt noch nicht als Frühstück und bleibt steuer- und beitragsfrei.

 

  1. Fahrtkostenzuschuss: 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21 km 38 Cent

Fahrten Wohnung/Arbeit tatsächliche Kilometer pauschal mit 15 % versteuern.

 

  1. Betriebliches Fahrrad oder E-Bike: kostenlose Privatnutzung

Betriebliche Fahrräder und E-Bikes können Sie Ihren Mitarbeitern ebenfalls steuer- und beitragsfrei zur privaten Nutzung überlassen, ein Elektrofahrrad nicht schneller als 25 km/h. Ihre Mitarbeiter können Werbungskosten für die Entfernungspauschale auch dann ansetzen, wenn sie mit dem Dienstrad fahren.

 

  1. Fahrzeugwerbung: 252,- Euro pro Jahr

Klebt sich ein Mitarbeiter einen Werbeaufkleber für Ihren Betrieb auf sein Privatfahrzeug, dürfen Sie dies mit bis zu 21 Euro pro Monat vergüten, ohne dass Steuern und Sozialabgaben anfallen.

 

  1. Hardware: unbegrenzt

Stellen Sie Ihrem Team zu dienstlichen Zwecken Smartphones, Tablets oder Laptop zur Verfügung? Dann dürfen die Mitarbeiter diese Geräte privat steuerfrei nutzen. Was die Geräte kosten, spielt dabei keine Rolle. Die private Mitnutzung von Firmengeräten einfach über eine Vereinbarung klären. Wollen Sie beides trennen, können Sie Ihren Mitarbeitern solche Geräte auch kostenlos oder verbilligt ausschließlich zu privaten Zwecken spendieren. Arbeitgeber kann z.B. Jobticket kaufen oder Arbeitnehmer reicht Nachweis der Kosten von z.B. 49,-€ Ticket ein. Nachweis bei Kauf Arbeitnehmer zwingend in Lohnunterlagen.

 

  1. Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel

sind steuer- und sozialversicherungsfrei,
Arbeitgeber kann z.B. Jobticket kaufen oder Arbeitnehmer reicht Nachweis der Kosten von
z.B. 49,-€ Ticket ein. Nachweis bei Kauf Arbeitnehmer zwingend in Lohnunterlagen.

 

  1. Persönlicher Anlass wie Geburtstag, Heirat, Geburt bei Arbeitnehmern

60,- € Brutto Blumen, Gutschein o.ä.

 

  1. Bewirtung Arbeitnehmer bei Weihnachtsfeier/Sommerfest max. 2 Feiern pro Jahr

Pro Arbeitnehmer 110,- € Brutto (einschließlich Partner des Arbeitnehmers)

 

  1. Außergewöhnliche Arbeitseinsätze
    • Bewirtung bis 60,-€ Brutto pro Arbeitnehmer
    • Geschäftsessen z.B. Gesellschafter, Arbeitnehmer und Kunden; typische Bewirtung 30% Abzug Betriebsausgabe
    • Streuartikel bis 10,-€ Netto z.B. Kugelschreiber, Weinflaschen, Süßes etc. sind als Betriebsausgabe voll abzugsfähig.
    • Geschenke an Kunden bei persönlichem Anlass wie Geburtstag, Heirat, Geburt 60,-€ Brutto, ohne persönlichen Anlass 35,-€ Netto

 

 

 

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