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Steuerfalle bei Privatverkäufen: Was beim Verkaufen auf eBay, Etsy, Amazon, Facebook und Co. zu beachten ist! 

Im Zeitalter des digitalen Handels erfreuen sich Plattformen wie ebay, Etsy, Amazon, Uber und airbnb großer Beliebtheit. Sie bieten die Möglichkeit, private Gegenstände zu verkaufen, Räume zu vermieten oder sogar Fahrdienste anzubieten. Doch während diese Online-Plattformen eine bequeme Möglichkeit bieten, zusätzliches Einkommen zu generieren, lauern auch potenzielle rechtliche Konsequenzen. Immer mehr Nutzer müssen sich nun auf unliebsame Begegnungen mit dem Finanzamt, dem Jobcenter oder dem Zoll einstellen. In diesem Newsartikel werfen wir einen Blick auf die Herausforderungen und möglichen Schwierigkeiten, denen Verkäufer und Vermieter durch das neue „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“ begegnen können.

Mit Inkrafttreten des "Plattformen-Steuertransparenzgesetz" (PStTG) am 01.01.2023 haben sich die Regeln für Online-Plattformen grundlegend geändert. Nach dem PStTG sind Plattformbetreiber nun verpflichtet, die Umsätze ihrer Nutzer an das Finanzamt zu melden. Diese Neuregelung gilt für alle Plattformen, auf denen Privatpersonen Waren oder Dienstleistungen anbieten. Mit dem Ziel der Steuertransparenz wurden damit die Weichen gestellt, um die steuerliche Situation im Online-Handel umfassender zu erfassen. Folgende Punkte sind zu beachten:

 

Meldepflicht

Die Meldepflicht erstreckt sich auf alle entgeltlichen Tätigkeiten. Konkret gilt sie für den Verkauf von Gebrauchtwaren, die Vermietung von Wohnraum sowie für personenbezogene Dienstleistungen (z.B. Nachhilfe), wenn entweder die Einnahmen mehr als 2.000 Euro pro Jahr betragen oder mehr als 30 Verkäufe pro Jahr getätigt werden. Die Meldepflicht kann somit auch Eltern betreffen, die gebrauchte Kleidung und Spielsachen ihrer Kinder verkaufen, sowie Familien, die eine Haushaltsauflösung durchführen.

 

Welche Daten werden übermittelt und wer sind die Empfänger?

Neben möglichen Konsequenzen mit dem Finanzamt müssen Privatpersonen nun auch mit möglichen Problemen mit anderen Behörden rechnen. Auch das Jobcenter und der Zoll haben nach dem Steuertransparenzgesetz Zugriff auf die gemeldeten Daten. Übermittelt werden personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Bankverbindung des Verkäufers sowie dessen Steueridentifikationsnummer und der erzielte Verkaufserlös. Darüber hinaus erfolgt die Meldung von Gebühren oder Provisionen, die den erzielten Gewinn mindern.

 

Ab wann zählt man als gewerblicher Verkäufer?

Grundsätzlich ist diese Frage leider nicht eindeutig zu beantworten, da es keine klare Abgrenzung zwischen steuerfreien Privatverkäufen und steuerpflichtigem Handel gibt.

Ein gewerblicher Handel kann jedoch vorliegen, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Erzielung hoher Gewinne
  • Verkauf von Neuwaren
  • Regelmäßiger Absatz von Waren oder Dienstleistungen
  • Aktive Werbung für eigene Waren oder Dienstleistungen
  • Verkauf "gleichartiger" Produkte, z.B. ausschließlich Bücher oder CDs
  • Verkauf auf fremde Rechnung

Wenn jemand hingegen seinen Dachboden entrümpelt und ein paar Möbelstücke über eBay Kleinanzeigen verkauft, handelt es sich um ein privates Geschäft und man muss keine Angst vor dem Finanzamt haben.

 

Was ist steuerlich zu befürchten?

Die Meldepflicht führt zwar zunächst nicht zu einer nachträglichen Besteuerung, die Offenlegung der privaten Umsätze ermöglicht der Finanzverwaltung jedoch einen schnelleren und einfacheren Nachweis einer steuerpflichtigen gewerblichen Tätigkeit, was letztlich das eigentliche Ziel des Gesetzes ist. Das Steuertransparenzgesetz zielt auf mehr Steuergerechtigkeit ab und es ist davon auszugehen, dass der Staat die bereitgestellten Informationen zur Steuererhebung nutzen wird.

 

Unser Tipp an Sie:

Um die Meldegrenzen pro Person nicht zu überschreiten, können private Verkäufe und Vermietungen strategisch geplant werden. Eine Möglichkeit besteht darin, Spielzeug oder Kleidung nicht einzeln, sondern in Paketen zu verkaufen. Auf diese Weise kann der Umsatz pro Transaktion erhöht werden, ohne die Meldegrenzen zu überschreiten.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Verkauf oder die Vermietung auf mehrere Familienmitglieder zu verteilen. Durch die Aufteilung der Einnahmen auf mehrere Personen bleibt jeder Einzelne innerhalb der Meldegrenzen.

 

Sie haben immer noch Fragen? Dann können wir Ihnen das Video der BdSt-Steuerexpertin Michaela van Wersch empfehlen. Dieses finden Sie unter folgendem Link: Steuerfalle Onlineverkauf - YouTube

 

 

 

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